Rechner
Stempelabgabe-Rechner (Schweiz)
Umsatzabgabe auf Wertpapierkäufen und -verkäufen: Ihr Anteil, der volle Betrag und wann sie entfällt.
Eingaben
Der bezahlte Preis des Wertpapiers (das Entgelt), auf dem die Abgabe berechnet wird.
Abgabepflichtig ist das Geschäft nur, wenn eine Vertragspartei oder ein Vermittler Schweizer Effektenhändler ist (Art. 13 StG).
Der Verkauf ist ein eigenes Geschäft mit eigener Abgabe. 0 lässt ihn weg.
Ihr Anteil beim Kauf
15,00 CHF
0,15 % des Kurswerts, die Hälfte der vollen Abgabe
Volle Abgabe auf dem Kauf
30,00 CHF
0,3 % des Kurswerts, beide Vertragsparteien zusammen
Die andere Hälfte
Normalerweise schuldet jede Vertragspartei die Hälfte. Ist die Gegenpartei eine ausländische Bank oder ein ausländischer Börsenagent, entfällt deren Hälfte; der Schweizer Händler bleibt für seinen Anteil abgabepflichtig (Art. 19 StG).
Wer sie bezahlt
Die Abgabe schuldet der Schweizer Effektenhändler. Laut ESTV wird sie fast immer auf den Kunden überwälzt; wie Ihr Anbieter das handhabt, steht in seiner Preisliste.
Ihr Anteil bei anderen Beträgen
Je Geschäft, wenn ein Schweizer Effektenhändler beteiligt ist und der Titel nicht ausgenommen ist.
| Kurswert | Titel Schweiz/FL | Titel Ausland |
|---|---|---|
| 1.000 CHF | 0,75 CHF | 1,50 CHF |
| 5.000 CHF | 3,75 CHF | 7,50 CHF |
| 10.000 CHF | 7,50 CHF | 15,00 CHF |
| 50.000 CHF | 37,50 CHF | 75,00 CHF |
| 100.000 CHF | 75,00 CHF | 150,00 CHF |
Annahmen dieser Rechnung
- Sätze nach Art. 16 StG: 0,15 % für Titel von Emittenten mit Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein, 0,3 % für ausländische Titel, je zur Hälfte pro Vertragspartei.
- Grundlage ist das Entgelt, beim Kauf oder Verkauf also der bezahlte Preis (ESTV).
- Nicht abgebildet: Befreiungen für bestimmte Anleger wie ausländische Vorsorgeeinrichtungen oder kollektive Kapitalanlagen, der Handelsbestand gewerbsmässiger Händler und die Ausgabe neuer inländischer Titel.
- Ebenfalls nicht abgebildet: die Rückgabe von Titeln zur Tilgung, etwa wenn ein Fonds Ihre Anteile zurücknimmt. Sie ist von der Umsatzabgabe ausgenommen (Art. 14 StG); ein Verkauf an der Börse ist es nicht.
- Ob ein bestimmter Anbieter die Abgabe belastet, sagt der Rechner nicht. Das steht in dessen Preisliste und, soweit erhoben, auf unseren Brokerseiten.
Keine Steuerberatung. Der Rechner wendet die gesetzlichen Sätze auf Ihre Eingaben an. Massgebend sind Ihre Abrechnungen, die Preisliste Ihres Anbieters und die ESTV.
Quellen (abgerufen am 24. Oktober 2026)
- ESTV: Geltende Steuern (Stand der Gesetzgebung: 1. Januar 2026), Ziff. 2.2.2 Verrechnungssteuer und 2.2.3.2 Umsatzabgabehttps://www.estv2.admin.ch/stp/ds/c-geltende-steuern-de.pdf
- ESTV: Umsatzabgabe kurz erklärthttps://www.estv.admin.ch/de/umsatzabgabe-kurz-erklaert
- ESTV: Eidgenössische Stempelabgaben (Stand der Gesetzgebung: 1. Januar 2024), Ziff. 4https://www.estv2.admin.ch/stp/ds/d-eidgenoessischen-stempelabgaben-de.pdf
Hinweis: Diese Rechner dienen der Information und stellen keine Anlageberatung dar. Die Inhalte auf Brokaro dienen ausschliesslich Informationszwecken und stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar.
So wird gerechnet
Wann die Abgabe anfällt
Abgabepflichtig ist ein Kauf oder Verkauf steuerbarer Urkunden — Aktien, Obligationen, Fondsanteile —, wenn eine Vertragspartei oder ein Vermittler Schweizer Effektenhändler ist. Dazu zählen Banken, die Schweizer Sitze und Niederlassungen ausländischer Banken sowie gewerbsmässige Händler und Vermittler, ausdrücklich auch Vermögensverwalter und Anlageberater. Die Abgabe schuldet der Effektenhändler; laut ESTV wird sie fast immer auf den Kunden überwälzt.
Sätze und Hälften
Die volle Abgabe beträgt 0,15 % des Entgelts für Titel von Emittenten mit Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein und 0,3 % für ausländische Titel. Normalerweise trägt jede Vertragspartei die Hälfte: 0,075 % oder 0,15 %. Bei 10.000 CHF sind das 7,50 CHF für eine Schweizer Aktie und 15,00 CHF für eine ausländische Aktie oder einen ausländischen ETF.
Wann sie entfällt
Ohne Schweizer Effektenhändler ist das Geschäft nicht abgabepflichtig — etwa wenn Sie direkt bei einem Broker im Ausland handeln und kein Schweizer Vermittler beteiligt ist. Ausgenommen sind ausserdem unter anderem der Handel mit Bezugsrechten, Optionen und Geldmarktpapieren sowie die Ausgabe neuer inländischer Titel. Ist die Gegenpartei eine ausländische Bank, entfällt nur deren Hälfte; Ihre bleibt.